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Regelung zur Erstattung von Stornokosten wegen ausgefallener Klassenfahrten

Mit dem Ziel der schnellen und unbürokratischen Hilfe für Eltern sowie volljährige Schülerinnen und Schülern, die von Reiseveranstaltern oder anderen Leistungsanbietern berechtigterweise für Stornokosten wegen einer abgesagten Klassenfahrt oder eines Schulausflugs in Anspruch genommen werden und für die dadurch eine persönliche Härte entsteht, wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium folgende Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen erlassen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/richtlinie_stornokosten.html

Ein Anschreiben an alle Eltern und volljährigen Schülerinnen und Schüler ist hier abrufbar: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/stornokosten_anschreiben_eltern.pdf

Bitte unterstützen Sie eine möglichst rasche Abwicklung des Verfahrens, indem Sie das ausgefüllte Formular zeitnah an die Lehrkraft, die die Fahrt organisiert hat, ausgefüllt zurückreichen.

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