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Schulausfall

Findet eine Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus und Bahn) wetterbedingt nicht statt, ist in der Regel davon auszugehen, dass der Unterricht ausfällt. In diesem Fall brauchen Sie Ihre Kinder auch nicht persönlich zur Schule zu bringen. Eine Betreuung von Schülerinnen und Schülern in der Schule ist aber trotzdem gewährleistet.

Auskunft über wetterbedingte Schulausfälle bekommen Sie, sobald die Entscheidung getroffen wurde, über unsere Homepage.

Grundsätzlich gilt: Eltern, die für ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse  befürchten, können ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen.

Diese Regelung gilt nicht für andere Ereignisse höherer Gewalt, wie z.B. Busstreiks. Können Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen, müssen sie zwangsläufig zu Hause bleiben. Für alle anderen Lernenden gilt die Anwesenheitspflicht in der Schule (Schulpflicht).

Weitere Informationen

Als weitere Informationsquellen bieten sich verschiedene Radiostationen, die Internetauftritte der Verkehrsbetriebe und die Wetter- / Winterhotline des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur an: