diese Schulordnung soll das Zusammenleben in der Friedrich-Paulsen-Schule soweit regeln, dass wir alle uns vor Nachteilen und gesundheitlichen Schäden bewahren. Grundsätzlich sollte sich jeder so verhalten, dass er dem Wohle der Allgemeinheit dient und das soziale Gefüge seiner Schule mitgestalten hilft, indem er auch den Bereich der Freiheit des anderen anerkennt, privates sowie öffentliches Eigentum schützt, für Ordnung und Sauberkeit sorgt und jeden Lärm vermeidet. Ziel ist es, dass sich alle in der Schule wohlfühlen können.
Der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Medien sowie deren Verwendung sind ein Teil unserer zeitgemäßen Lern- und Lebenswelt. Schülerinnen und Schüler werden daher ab der 5. Klasse durch unser schulinternes Medien- und Methodenkonzept sowie durch unser Präventionskonzept informiert und sensibilisiert. Der Umgang mit Medien ist auch Gegenstand des Unterrichts, um die Schülerinnen und Schüler zum kompetenten, kritischen und selbstbestimmten Umgang mit ihnen zu befähigen.
Die Nutzung von digitalen Medien während der Schulzeit ist so gestaltet, dass die Schule ein Ort der Begegnung, des direkten Gesprächs und des Lernens ist. Das bedeutet, dass wir unsere digitalen Medien vor dem Betreten des Schulgeländes ausschalten und nicht sichtbar in der Schultasche verstauen. So signalisieren wir Bereitschaft für persönliche Begegnungen und für Gespräche mit Blickkontakt. So können wir auch sicherstellen, dass keine unerwünschten Fotos, Tonaufnahmen oder Videomitschnitte gemacht werden. Ablenkungen durch Spiele oder soziale Medien sind ebenso ausgeschlossen. Das fördert die Konzentrationsfähigkeit, wie Studien eindrucksvoll belegen.
Diese Grundsätze gelten ab 07:45 Uhr durchgängig auf dem gesamten Schulgelände während des Unterrichts und in den Pausen.
Abweichend davon soll gelten, dass…
In Fragen der Schulordnung – insbesondere solchen der Aufsicht – sind alle Lehrkräfte allen Schülerinnen und Schülern gegenüber weisungsberechtigt (vgl. SchulG § 17 Abs. 1).
Stand: Dezember 2024
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