diese Schulordnung soll das Zusammenleben in der Friedrich-Paulsen-Schule soweit regeln, dass wir alle uns vor Nachteilen und gesundheitlichen Schäden bewahren. Grundsätzlich sollte sich jeder so verhalten, dass er dem Wohle der Allgemeinheit dient und das soziale Gefüge seiner Schule mitgestalten hilft, indem er auch den Bereich der Freiheit des anderen anerkennt, privates sowie öffentliches Eigentum schützt, für Ordnung und Sauberkeit sorgt und jeden Lärm vermeidet. Ziel ist es, dass sich alle in der Schule wohlfühlen können.
Der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Medien sowie deren Verwendung sind ein Teil unserer zeitgemäßen Lern- und Lebenswelt. Schülerinnen und Schüler werden daher durch unser schulinternes Medienkonzept (ab der 5. Klasse) informiert und sensibilisiert. Hier sind die Medien auch Gegenstand des Unterrichts, um die Schülerinnen und Schüler zum kritischen, selbstbestimmten Umgang zu befähigen.
Die Nutzung von digitalen Medien während der Schulzeit ist so gestaltet, dass die Schule als Ort des Lernens und des direkten Gesprächs gewahrt bleibt. Das bedeutet, wir nutzen unsere digitalen Medien während des Unterrichts nur für schulische Zwecke und in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft.
Für die Klassen 5 bis 7 gilt, dass digitale Medien auf dem Schulgelände ausgeschaltet sind. Die Benutzung der Geräte ist nur mit der Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt. Wir nutzen die Pausen zur Erholung, was auch bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7 in der großen Pause auf den Schulhof gehen.
Für die Klassen 8 bis 10 gilt:
Wir nutzen die Pausen zur Erholung; sie sollten möglichst medienfrei bleiben. Während der Pausen nutzen wir unsere digitalen Medien also nur kurz, um uns auf den Unterricht vorzubereiten (WebUntis mit Raumplan, Vertretungen, Nextcloud für Dokumente) oder für kurzfristige Absprachen mit Mitschülerinnen und Mitschüler bzw. Lehrkräften. Wir achten dabei stets darauf, dass wir unseren Mitschülerinnen und Mitschülern keinen Schaden zufügen und dass wir niemanden stören oder belästigen.
Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe entscheiden in den Pausen im Sinne des eigenen Verantwortungsbewusstseins selbst, inwiefern sie digitale Medien nutzen. Hierbei ist stets auf andere Mitschülerinnen und Mitschüler zu achten. Medien werden nur so genutzt, dass sie andere Mitschülerinnen/Mitschüler in keiner Weise stören.
In der Mittagspause gilt im Sinne der Präambel, dass in der Mensa das direkte Gespräch am Tisch Vorrang hat und digitale Medien während des Essens möglichst nicht genutzt werden.
In Fragen der Schulordnung – insbesondere solchen der Aufsicht – sind alle Lehrkräfte allen Schülerinnen und Schülern gegenüber weisungsberechtigt (vgl. SchulG § 17 Abs. 1).
Stand: 09.05.2022
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