Schulordnung

Liebe Schülerinnen und Schüler,

diese Schulordnung soll das Zusammenleben in der Friedrich-Paulsen-Schule soweit regeln, dass wir alle uns vor Nachteilen und gesundheitlichen Schäden bewahren. Grundsätzlich sollte sich jeder so verhalten, dass er dem Wohle der Allgemeinheit dient und das soziale Gefüge seiner Schule mitgestalten hilft, indem er auch den Bereich der Freiheit des anderen anerkennt, privates sowie öffentliches Eigentum schützt, für Ordnung und Sauberkeit sorgt und jeden Lärm vermeidet. Ziel ist es, dass sich alle in der Schule wohlfühlen können.

A) Schulweg

  1. Im Interesse deiner Sicherheit benutze die vorgesehenen Rad- und Fußwege; du bist nur auf dem direkten Schulweg versichert.
  2. Benutze für das Fahrrad bzw. Kleinkraftrad oder Auto nur die gekennzeichneten Stellplätze.
  3. Als Verkehrsteilnehmer wird von dir, besonders in der Friedrich-Paulsen-Straße, die als Spielstraße ausgewiesen ist, rücksichtsvolles Verhalten erwartet, weil sich dort viele Mitschüler bewegen.

B) Wartezeiten

  1. Zur Überbrückung von Wartezeiten, z. B. für Fahrschülerinnen und Fahrschüler, stehen die Sitzgruppen im Hauptgebäude und die Räumlichkeiten der Mensa zur Verfügung.
  2. In Randstunden sollst du dich so verhalten, dass der Unterricht anderer nicht gestört wird. Halte dich z. B. nicht auf Fluren auf und spiele draußen leise.

C) Stundenbeginn /-ende

  1. Zu den bekannten Stundenanfangszeiten nimmst du deinen Platz ein und bereitest dich auf den Unterricht vor. Alle digitalen Endgeräte für den rein privaten Gebrauch sind entweder ausgeschaltet oder befinden sich im Flugmodus. Digitale Endgeräte für den Unterricht befinden sich im Standby-Modus.
  2. Wenn fünf Minuten nach Stundenanfangszeit die Lehrkraft noch nicht in der Klasse ist, soll die Klassensprecherin/der Klassensprecher (bzw. eine Vertretung) zunächst im Lehrerzimmer nachfragen oder ansonsten das Sekretariat informieren.
  3. Am Stundenende hinterlässt du deinen Arbeitsplatz und den Klassenraum sauber. Nach Unterrichtsende stellst du deinen Stuhl hoch.

D) Pausen

  1. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 7 gehen in der großen Pause auf die Schulhöfe. Ab Klassenstufe 8 darfst du dich entscheiden, ob du im Gebäude bleiben oder dich auf dem Schulhof aufhalten möchtest. Im Klassenraum oder auf den Fluren ist der Aufenthalt aber nur gestattet, wenn du dich ruhig verhältst, so dass weder Mitschülerinnen/Mitschüler, Mobiliar noch du selbst gefährdet werden.
  2. Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Jahrgänge 5 bis 10) dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft verlassen. Nur als Schüler/in ab Klasse 8 darfst du in der Mittagspause nach der 6. Stunde das Schulgelände verlassen, um dir etwas zum Essen zu besorgen. Für den direkten Einkauf von Nahrungsmitteln bist du auf dem Wege versichert. Als Schüler/in der 5. bis 7. Klasse darfst du, wenn du noch weiteren Unterricht hast, in der Mittagspause nach der 6. Stunde das Schulgelände nicht verlassen.
  3. In der Mensa sind die Plätze in der Mittagspause (13.05 Uhr bis 14.00 Uhr) für die Mensanutzer vorgesehen. Es darf aus hygienischen Gründen kein außerhalb gekauftes, warmes Essen in der Mensa verzehrt werden.

E) Mediennutzungsordnung

Der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Medien sowie deren Verwendung sind ein Teil unserer zeitgemäßen Lern- und Lebenswelt. Schülerinnen und Schüler werden daher ab der 5. Klasse durch unser schulinternes Medien- und Methodenkonzept sowie durch unser Präventionskonzept informiert und sensibilisiert. Der Umgang mit Medien ist auch Gegenstand des Unterrichts, um die Schülerinnen und Schüler zum kompetenten, kritischen und selbstbestimmten Umgang mit ihnen zu befähigen.

Die Nutzung von digitalen Medien während der Schulzeit ist so gestaltet, dass die Schule ein Ort der Begegnung, des direkten Gesprächs und des Lernens ist. Das bedeutet, dass wir unsere digitalen Medien vor dem Betreten des Schulgeländes ausschalten und nicht sichtbar in der Schultasche verstauen. So signalisieren wir Bereitschaft für persönliche Begegnungen und für Gespräche mit Blickkontakt. So können wir auch sicherstellen, dass keine unerwünschten Fotos, Tonaufnahmen oder Videomitschnitte gemacht werden. Ablenkungen durch Spiele oder soziale Medien sind ebenso ausgeschlossen. Das fördert die Konzentrationsfähigkeit, wie Studien eindrucksvoll belegen.

Diese Grundsätze gelten ab 07:45 Uhr durchgängig auf dem gesamten Schulgelände während des Unterrichts und in den Pausen.

Abweichend davon soll gelten, dass…

  • Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler im Oberstufenbau frei über den Gebrauch ihrer digitalen Medien entscheiden können, solange es eine Lehrkraft nicht ausdrücklich unterbindet.
  • Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler im Mensabau frei über den Gebrauch ihrer digitalen Medien entscheiden können, solange es eine Lehrkraft nicht ausdrücklich unterbindet.
  • Schülerinnen und Schüler, die sich in der Mittagspause in der Mensa aufhalten, frei über den Gebrauch ihrer digitalen Medien entscheiden können, solange es niemanden stört. Im Sinne der Grundsätze dieser Mediennutzungsordnung soll auch in der Mittagspause in der Mensa das direkte Gespräch am Tisch Vorrang haben. Folglich sollen digitale Medien während des Essens nicht genutzt werden, wenn man nicht allein zu Tisch ist.
  • Schülerinnen und Schüler im eigenverantwortlichen Unterricht (EVA) oder in Freistunden in den dafür vorgesehenen Arbeits- und Ruheräumen frei über den Gebrauch ihrer digitalen Medien entscheiden können, solange sie niemanden in dem Raum stören oder belästigen.
  • Lehrkräfte sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben jederzeit und überall eigenständig über die Nutzung ihrer digitalen Medien entscheiden können.
  • Lehrkräfte die Nutzung von digitalen Medien im Unterricht erlauben oder im Sinne des geplanten Unterrichts bewusst zu ihrer Nutzung auffordern können.

F) Besondere Hinweise

  1. Du bist wie jeder andere für die Ordnung und Sauberkeit im Gebäude und auf dem Schulgelände mitverantwortlich.
  2. Behandle die Lehr- und Lernmittel mit Rücksicht auf den nachfolgenden Benutzer pfleglich. Bei fahrlässiger Beschädigung oder Verlust musst du den Schaden ersetzen.
  3. Um niemanden zum Diebstahl zu verleiten, lass Geld, das du in der Schule nicht brauchst, und Wertsachen zu Hause.
  4. Fundsachen gibst du bitte beim Hausmeister ab. Solltest du selbst einmal etwas verloren haben, so kannst du es dort eventuell wiederfinden.
  5. Unterlasse alles, was bei anderen und dir selbst zu Verletzungen führen könnte (z. B. Schneeballwerfen, Hinauslehnen aus den Fenstern, Rennen im Gebäude). Ebenso gehören gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Wasserpistolen, Schleudern, Wurfpfeile, Laserpointer) nicht in die Schule. Das Ballspielen auf den Schulhöfen ist ausschließlich mit den von der Schule zugelassenen Bällen gestattet.
  6. Das Sitzen in den Fensterbänken ist wegen der Unfallgefahr und wegen der Verschmutzung der Wände weder in den Klassen noch in den Fluren gestattet.
  7. Bei Unfällen wende dich bitte umgehend an die nächste Lehrkraft oder das Sekretariat.
  8. Das Rauchen sowie das Dampfen von E-Zigaretten und das Mitbringen von Mitbringen Drogen (zum Beispiel Alkohol) sowie deren Konsum auf dem Schulgelände sind verboten.
  9. Bei Feueralarm (anhaltendes Klingeln) befolge die besprochenen Verfahrensregeln.

In Fragen der Schulordnung – insbesondere solchen der Aufsicht – sind alle Lehrkräfte allen Schülerinnen und Schülern gegenüber weisungsberechtigt (vgl. SchulG § 17 Abs. 1).

Stand: Dezember 2024

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