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Schulordnung

Liebe Schülerinnen und Schüler,

diese Schulordnung soll das Zusammenleben in der Friedrich-Paulsen-Schule soweit regeln, dass wir alle uns vor Nachteilen und gesundheitlichen Schäden bewahren. Grundsätzlich sollte sich jeder so verhalten, dass er dem Wohle der Allgemeinheit dient und das soziale Gefüge seiner Schule mitgestalten hilft, indem er auch den Bereich der Freiheit des anderen anerkennt, privates sowie öffentliches Eigentum schützt, für Ordnung und Sauberkeit sorgt und jeden Lärm vermeidet. Ziel ist es, dass sich alle in der Schule wohlfühlen können.

A) Schulweg

  1. Im Interesse deiner Sicherheit benutze die vorgesehenen Rad- und Fußwege; du bist nur auf dem direkten Schulweg versichert.
  2. Benutze für das Fahrrad bzw. Kleinkraftrad oder Auto nur die gekennzeichneten Stellplätze.
  3. Als Verkehrsteilnehmer wird von dir, besonders in der Friedrich-Paulsen-Straße, die als Spielstraße ausgewiesen ist, rücksichtsvolles Verhalten erwartet, weil sich dort viele Mitschüler bewegen.

B) Wartezeiten

  1. Zur Überbrückung von Wartezeiten, z. B. für Fahrschülerinnen und Fahrschüler, stehen die Sitzgruppen im Hauptgebäude und die Räumlichkeiten der Mensa zur Verfügung.
  2. In Randstunden sollst du dich so verhalten, dass der Unterricht anderer nicht gestört wird. Halte dich z. B. nicht auf Fluren auf und spiele draußen leise.

C) Stundenbeginn /-ende

  1. Zu den bekannten Stundenanfangszeiten nimmst du deinen Platz ein und bereitest dich auf den Unterricht vor. Alle digitalen Endgeräte für den rein privaten Gebrauch sind entweder ausgeschaltet oder befinden sich im Flugmodus. Digitale Endgeräte für den Unterricht befinden sich im Standby-Modus.
  2. Wenn fünf Minuten nach Stundenanfangszeit die Lehrkraft noch nicht in der Klasse ist, soll die Klassensprecherin/der Klassensprecher (bzw. eine Vertretung) zunächst im Lehrerzimmer nachfragen oder ansonsten das Sekretariat informieren.
  3. Am Stundenende hinterlässt du deinen Arbeitsplatz und den Klassenraum sauber. Nach Unterrichtsende stellst du deinen Stuhl hoch.

D) Pausen

  1. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 7 gehen in der großen Pause auf die Schulhöfe. Ab Klassenstufe 8 darfst du dich entscheiden, ob du im Gebäude bleiben oder dich auf dem Schulhof aufhalten möchtest. Im Klassenraum oder auf den Fluren ist der Aufenthalt aber nur gestattet, wenn du dich ruhig verhältst, so dass weder Mitschülerinnen/Mitschüler, Mobiliar noch du selbst gefährdet werden.
  2. Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Jahrgänge 5 bis 10) dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft verlassen. Nur als Schüler/in ab Klasse 8 darfst du in der Mittagspause nach der 6. Stunde das Schulgelände verlassen, um dir etwas zum Essen zu besorgen. Für den direkten Einkauf von Nahrungsmitteln bist du auf dem Wege versichert. Als Schüler/in der 5. bis 7. Klasse darfst du, wenn du noch weiteren Unterricht hast, in der Mittagspause nach der 6. Stunde das Schulgelände nicht verlassen.
  3. In der Mensa sind die Plätze in der Mittagspause (13.05 Uhr bis 14.00 Uhr) für die Mensanutzer vorgesehen. Es darf aus hygienischen Gründen kein außerhalb gekauftes, warmes Essen in der Mensa verzehrt werden.

E) Mediennutzungsordnung

Der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Medien sowie deren Verwendung sind ein Teil unserer zeitgemäßen Lern- und Lebenswelt. Schülerinnen und Schüler werden daher durch unser schulinternes Medienkonzept (ab der 5. Klasse) informiert und sensibilisiert. Hier sind die Medien auch Gegenstand des Unterrichts, um die Schülerinnen und Schüler zum kritischen, selbstbestimmten Umgang zu befähigen.

Die Nutzung von digitalen Medien während der Schulzeit ist so gestaltet, dass die Schule als Ort des Lernens und des direkten Gesprächs gewahrt bleibt. Das bedeutet, wir nutzen unsere digitalen Medien während des Unterrichts nur für schulische Zwecke und in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft.

Für die Klassen 5 bis 7 gilt, dass digitale Medien auf dem Schulgelände ausgeschaltet sind. Die Benutzung der Geräte ist nur mit der Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt. Wir nutzen die Pausen zur Erholung, was auch bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7 in der großen Pause auf den Schulhof gehen.

Für die Klassen 8 bis 10 gilt:
Wir nutzen die Pausen zur Erholung; sie sollten möglichst medienfrei bleiben. Während der Pausen nutzen wir unsere digitalen Medien also nur kurz, um uns auf den Unterricht vorzubereiten (WebUntis mit Raumplan, Vertretungen, Nextcloud für Dokumente) oder für kurzfristige Absprachen mit Mitschülerinnen und Mitschüler bzw. Lehrkräften. Wir achten dabei stets darauf, dass wir unseren Mitschülerinnen und Mitschülern keinen Schaden zufügen und dass wir niemanden stören oder belästigen.

Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe entscheiden in den Pausen im Sinne des eigenen Verantwortungsbewusstseins selbst, inwiefern sie digitale Medien nutzen. Hierbei ist stets auf andere Mitschülerinnen und Mitschüler zu achten. Medien werden nur so genutzt, dass sie andere Mitschülerinnen/Mitschüler in keiner Weise stören.

In der Mittagspause gilt im Sinne der Präambel, dass in der Mensa das direkte Gespräch am Tisch Vorrang hat und digitale Medien während des Essens möglichst nicht genutzt werden.

F) Besondere Hinweise

  1. Du bist wie jeder andere für die Ordnung und Sauberkeit im Gebäude und auf dem Schulgelände mitverantwortlich.
  2. Behandle die Lehr- und Lernmittel mit Rücksicht auf den nachfolgenden Benutzer pfleglich. Bei fahrlässiger Beschädigung oder Verlust musst du den Schaden ersetzen.
  3. Um niemanden zum Diebstahl zu verleiten, lass Geld, das du in der Schule nicht brauchst, und Wertsachen zu Hause.
  4. Fundsachen gibst du bitte beim Hausmeister ab. Solltest du selbst einmal etwas verloren haben, so kannst du es dort eventuell wiederfinden.
  5. Unterlasse alles, was bei anderen und dir selbst zu Verletzungen führen könnte (z. B. Schneeballwerfen, Hinauslehnen aus den Fenstern, Rennen im Gebäude). Ebenso gehören gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Wasserpistolen, Schleudern, Wurfpfeile, Laserpointer) nicht in die Schule. Das Ballspielen auf den Schulhöfen ist ausschließlich mit den von der Schule zugelassenen Bällen gestattet.
  6. Das Sitzen in den Fensterbänken ist wegen der Unfallgefahr und wegen der Verschmutzung der Wände weder in den Klassen noch in den Fluren gestattet.
  7. Bei Unfällen wende dich bitte umgehend an die nächste Lehrkraft oder das Sekretariat.
  8. Das Rauchen sowie das Dampfen von E-Zigaretten und das Mitbringen von Alkohol oder Drogen sowie deren Konsum auf dem Schulgelände sind verboten.
  9. Bei Feueralarm (anhaltendes Klingeln) befolge die besprochenen Verfahrensregeln.

In Fragen der Schulordnung – insbesondere solchen der Aufsicht – sind alle Lehrkräfte allen Schülerinnen und Schülern gegenüber weisungsberechtigt (vgl. SchulG § 17 Abs. 1).

Stand: 09.05.2022

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