Die Zusammensetzung, Verfahrensgrundsätze und Arbeitsweise des Schulelternbeirats regelt der § 72 des Schulgesetzes. Informationen zur Zusammensetzung des Schulelternbeirats an der FPS, zum Vorstand sowie zur Erreichbarkeit erhalten sie auf der entsprechenden Kontaktseite.
Zur Unterstützung der Elternarbeit bzw. Elternmitwirkung in den Gremien der Schule und bei Fachkonferenzen sind hier zwei Dokumente des IQSH hinterlegt.
Kontakt
Sie erreichen den Elternbeirat direkt über folgende E-Mail-Adresse, die an den Vorstand des Gesamtelternbeirats weitergeleitet wird.
Accountname: elternbeirat
Die E-Mail-Adresse des Elternbeirats der FPS erhalten Sie, wenn Sie an den angegebenen Accountnamen den Domainnamen @fps-niebuell.de anhängen.
PDF (819 kB)
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Von Eltern für Eltern: Wir haben die Antworten auf ihre Fragen!
Wir möchten unser Kind mit dem Auto zur Schule bringen, was sollen wir beachten?
Unser Kind fährt mit dem Bus oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln, was sollen wir beachten?
Unser Kind ist krank, was machen wir?
Unser Kind hat Probleme in der Klasse beziehungsweise mit einem Lehrer, wie verhalten wir uns?
Wir möchten mit unserem Kind vor Ferienbeginn in den Urlaub fahren, geht das?
Wann sind die beweglichen Ferientage?
Wann finden die Elternsprechtage statt?
Wann sind die sogenannten „Abitur-Ferien“?
Kann unser Kind das Handy in der Schule nutzen?
Was machen wir, wenn die Schule ausfällt?
Wann finden die Klassenfahrten statt?
Wie funktioniert die Mensa?
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