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Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern

Konzept für eine Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 – 6 an öffentlichen Schulen bis zum 19. April 2020

1. Bedarf für eine Notbetreuung an Schulen

Mit Geltung ab dem 16. März 2020 sind Betretungsverbote sowie Verbote von schulischen Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler für die öffentlichen Schulen und in Schulen in freier Trägerschaft erlassen worden. Ausgenommen sind Kinder von Personen, die als in Bereichen der kritischen Infrastrukturen Beschäftigte zur Aufrechterhaltung dieser Strukturen und Leistungen erforderlich sind.

Erforderlich ist, dass beide Elternteile in einem dieser Bereiche tätig oder alleinerziehend sind. Eine Ausnahmeregelung gilt für Beschäftigte im Bereich der medizinischen-pflegerischen Versorgung, bei denen es für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung ausreicht, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil des Kindes in einer Gesundheits- oder Pflegeinrichtung bzw. in einem ambulanten Pflegedienst tätig ist. Auf den einschlägigen Erlass des MSGJFS zuletzt vom 19. März 2020 wird verwiesen.

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind derzeit bis zum 19. April 2020 vorgesehen. Um trotz der Schulschließung und zur Vermeidung von Betreuungslücken den Eltern aus diesen besonders benötigten Berufsfeldern ihren Dienst für uns zu ermöglichen, stellen Schulen ein Notbetreuungsangebot zur Verfügung

2. Organisation der Notbetreuung an Schulen

Die Notbetreuung findet grundsätzlich an der zuständigen Schule statt. Die betroffenen Eltern melden rechtzeitig ihren Betreuungsbedarf bei der Schule an.

Grundsätzlich besteht das Notbetreuungsangebot von 08.00 bis 13.00 Uhr. In Abstimmung mit den Eltern und ggf. auch den Trägern der schulischen Ganztagsbetreuung kann es auch in darüberhinausgehenden Zeiten ermöglicht werden.

3. Organisation der Notbetreuung an Schulen während der Ferienzeit

Auch in der unterrichtsfreien Zeit kann es aufgrund der Weiterentwicklung des Infektionsgeschehens notwendig werden, dass für Eltern in bedeutenden Bereichen der systemrelevanten Infrastruktur eine Notbetreuung (dazu Hinweise Notbetreuung) für deren schulpflichtige Kinder gewährleistet wird. Zur organisatorischen Gewährleistung sollen Eltern bitte den jeweiligen Notbetreuungsbedarf bei der Schule bis zum Vortag 15.00 Uhr mitteilen, damit die Schule entsprechende Vorkehrungen treffen kann. Hierfür wenden sich die Eltern per E-Mail oder per Telefon an die Schule.


Unsere Schule ist über das Sekretariat werktäglich in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr erreichbar: Kontakt

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