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Neue Corona-Verordnung

Seit dem 31. Oktober 2020 gibt es neue Regelungen für die Schulen.

Befristet bis zum 30. November 2020 gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 eine Maskenpflicht auch im Unterricht.

Wie bisher schon gilt die Maskenpflicht außerdem auf dem Schulhof, in der Mensa, bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, auf dem Schulweg zwischen Bus- oder Bahnhaltestelle und Schule sowie im Bereich der schulischen Ganztagsangebote.

Bei Prüfungen, auf dem Schulhof und in der Mensa kann die Maske abgenommen werden, wenn 1,5 Meter Abstand von anderen Personen eingehalten werden.


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