Drohen Verkehrsbehinderungen durch Streiks im öffentlichen Nahverkehr, findet trotzdem der reguläre Schulbetrieb statt. Die Schulleitungen kennen aber die besondere Situation und nehmen Rücksicht auf die Schülerinnen und Schüler, die verspätet zum Unterricht erscheinen.
Ganze Fehltage werden als entschuldigt erfasst, wenn Schülerinnen und Schüler die Schule aufgrund von Streiks gar nicht erreichen konnten.
Grundsätzlich gilt: Eltern, die für ihr Kind eine besondere Behinderung oder Gefährdung auf dem Schulweg durch die Streiks befürchten, können ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen und das Fernbleiben vom Schulunterricht entschuldigen. Am besten wenden sich Eltern direkt an ihre Schule.
Informationen zu Störungen im Schulbetrieb gibt es vor Ort durch die Schulen oder bei landesweiten Ereignissen auf der Seite der Landesregierung: