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Nachweis eines Masernschutzes

Liebe Schulgemeinschaft,

das Land Schleswig-Holstein hat am 1. März 2020 das Masernschutzgesetz erlassen, in dem alle Mitglieder einer Schulgemeinschaft, die ab dem 1.1.1971 geboren sind, aufgefordert sind, einen Nachweis über einen Masernschutz zu erbringen.

Daher werden wir nach den Herbstferien beginnen, klassenweise für je eine Woche die Impfausweise einzusammeln.  Nach der Dokumentation bekommen die Schülerinnen und Schüler diese umgehend zurück. Alle erhalten dazu ein Infoblatt.

Unter folgendem Link können Sie sich über das Gesetz und den Datenschutz informieren: www.schleswig-holstein.de/masern-schule

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