Das Bildungsministerium hat am 21.08.2020 die Maskenpflicht ab Montag, den 24.08.2020 an allen Schulen verfügt. Nur im Klassenraum kann diese im Unterricht abgelegt werden.
Außerdem wurden Regeln ausgegeben, wie sich Familien verhalten sollen, wenn sich ein Familienmitglied einem Corona-Test unterzieht:
- Betrifft der Test einen Schüler oder eine Schülerin selbst, wartet er oder sie das Ergebnis zu Hause ab. Dass ein Test gemacht wurde, soll der Schule gemeldet werden.
- Läuft ein Testverfahren lediglich für ein Geschwisterkind oder Elternteil, muss der Schüler oder die Schülerin nicht zu Hause bleiben, außer das zuständige Gesundheitsamt ordnet dies explizit an.